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Directors´ Dealing

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Schumag AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt.

Der Schumag AG wurden folgende Geschäfte gemeldet:

2009/10

Bisher liegen keine Mitteilungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schumag AG oder ihnen nahe stehender Personen vor.

2006/07

keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte

2005/06

keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte