Directors´ Dealing
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Schumag AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt.
Der Schumag AG wurden folgende Geschäfte gemeldet:
2009/10
Bisher liegen keine Mitteilungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schumag AG oder ihnen nahe stehender Personen vor.
2007/08
2006/07
keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte
2005/06
keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte

